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Zu den PSA-Gebühren oder Miteigentumsgebühren zählen verschiedene Kosten im Zusammenhang mit der Instandhaltung und Verwaltung des Miteigentumsgebäudes. Die Aufteilung dieser Abgaben auf die Miteigentümer richtet sich nach der Miteigentumsordnung und richtet sich nach dem Eigentumsanteil des jeweiligen Grundstücks.
Folgendes können die PSA-Gebühren umfassen:
1. Betriebskosten: Dabei handelt es sich um laufende Ausgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung und Instandhaltung des Gebäudes. Dazu können Concierge-Gebühren, Reinigungsgebühren für Gemeinschaftsbereiche, Strom- und Wassergebühren für Gemeinschaftsbereiche, Wartungsgebühren für Grünflächen usw. gehören.
2. Wartungsgebühren: Diese Gebühren sind für die Instandhaltung und Reparatur der Gemeinschaftsbereiche des Gebäudes bestimmt. Dazu können Sanierungsarbeiten an Dach, Fassaden, Aufzügen, Rohren etc. gehören.
3. Heiz- und Warmwasserkosten: Wenn das Gebäude über eine Gemeinschaftsheizung verfügt, werden die Heiz- und Warmwasserkosten zwischen den Miteigentümern aufgeteilt.
4. Versicherungskosten: Dabei handelt es sich um Versicherungsprämien für das Gebäude, die Risiken im Zusammenhang mit öffentlichen Bereichen und privaten Bereichen abdecken.
5. Verwaltungskosten: Dazu gehören Verwaltungskosten der Miteigentumsgemeinschaft, wie z. B. Verwaltungsgebühren, Kosten für die Durchführung der Hauptversammlung, Buchhaltungskosten usw.
Die Regeln für den Immobilienerwerb in der Schweiz für einen Ausländer richten sich nach dem Bundesgesetz über den Immobilienerwerb durch Personen im Ausland (LFAIE). Gemäss diesem Gesetz müssen Ausländer, die in der Schweiz Immobilien erwerben möchten, eine vorherige Genehmigung einholen, die von den zuständigen kantonalen Behörden ausgestellt wird und sicherstellen soll, dass der Kauf den Interessen des Landes nicht schadet.
Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Kanton seine eigenen Regeln und Kriterien für die Erteilung dieser Genehmigung haben kann. Berücksichtigt werden in der Regel die wirtschaftliche Situation des Käufers, der Nutzungszweck der Immobilie (Haupt- oder Zweitwohnsitz) sowie die Auswirkungen auf den lokalen Immobilienmarkt.
Darüber hinaus gelten besondere Beschränkungen für den Wareneinkauf in Touristengebieten.
Einige Gemeinden können den Verkauf von Chalets oder Wohnungen an Personen mit Wohnsitz im Ausland beschränken. Die Nettogrundfläche des Grundstücks darf 200 m² und die des Grundstücks 1000 m² nicht überschreiten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Ausländer unbegrenzt in Betriebe wie Hotels und Restaurants investieren können.
Die Regeln für den Immobilienerwerb in der Schweiz für einen Ausländer richten sich nach dem Bundesgesetz über den Immobilienerwerb durch Personen im Ausland (LFAIE). Gemäss diesem Gesetz müssen Ausländer, die in der Schweiz Immobilien erwerben möchten, eine vorherige Genehmigung einholen, die von den zuständigen kantonalen Behörden ausgestellt wird und sicherstellen soll, dass der Kauf den Interessen des Landes nicht schadet.
Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Kanton seine eigenen Regeln und Kriterien für die Erteilung dieser Genehmigung haben kann. Berücksichtigt werden in der Regel die wirtschaftliche Situation des Käufers, der Nutzungszweck der Immobilie (Haupt- oder Zweitwohnsitz) sowie die Auswirkungen auf den lokalen Immobilienmarkt.
Darüber hinaus gelten besondere Beschränkungen für den Wareneinkauf in Touristengebieten.
Einige Gemeinden können den Verkauf von Chalets oder Wohnungen an Personen mit Wohnsitz im Ausland beschränken. Die Nettogrundfläche des Grundstücks darf 200 m² und die des Grundstücks 1000 m² nicht überschreiten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Ausländer unbegrenzt in Betriebe wie Hotels und Restaurants investieren können.
Es kommt auf das abgeschlossene Mandat an. Bei einem Mandat zum Verkauf einer Immobilie zahlt der Verkäufer diese Provision an die Agentur/Makler. Es ist wichtig zu beachten, dass der Immobilienmakler eine Schlüsselrolle bei der Transaktion spielen kann, indem er Ratschläge erteilt, die Verkaufsbedingungen aushandelt und Verwaltungsverfahren erleichtert.
Die Notargebühren werden in der Regel vom Käufer getragen. Die Höhe der Gebühren kann je nach Verkaufspreis der Immobilie und Kanton variieren. In der Regel betragen die Notargebühren zwischen 3 % (Wallis) und 5 % (Waadt) des Verkaufspreises. Für den Kauf einer Immobilie im Wert von einer Million Franken betragen die Notargebühren im Wallis beispielsweise rund 30.000 Franken. Zu diesen Kosten gehören die Notargebühren (ca. 0,8 % des Verkaufspreises im Wallis), die mit der Ausarbeitung des Kaufvertrags und der Abwicklung der Transaktion verbunden sind, sowie die mit der Transaktion verbundenen Kosten wie Übertragungssteuern (2,2 % des Verkaufspreises im Wallis). Verkaufspreis im Wallis).
Die Bewertung Ihrer Immobilie durch einen Fachmann ist von entscheidender Bedeutung. Dadurch können Sie sich einen klaren Überblick über den Wert Ihrer Immobilie verschaffen und Ihre Immobilie zum richtigen Preis auf dem Markt präsentieren. Wenn Sie den Wert überschätzen, besteht die Gefahr, dass er mehrere Monate lang unverkauft bleibt und Sie dann gezwungen sind, den Preis zu senken, was Ihre Immobilie in den Augen potenzieller Käufer diskreditieren wird. Sie können auch einen Immobilienexperten hinzuziehen, der es Ihnen ermöglicht, potenziellen Käufern den Preis zu rechtfertigen, eine vollständige Finanzierungsakte für den Käufer zu erstellen und die steuerlichen Auswirkungen des Verkaufs vorherzusagen.
Bei der OIBT-Prüfung, bzw. Verordnungsprüfung für Niederspannungsanlagen, handelt es sich um eine Elektroprüfung, die im Rahmen eines Immobilienerwerbs unbedingt durchgeführt werden muss, sofern sie in den letzten 5 Jahren nicht durchgeführt wurde. Dabei wird die Konformität der Elektroinstallationen in der Wohnung oder im Haus überprüft, um deren einwandfreie Funktion und Sicherheit zu gewährleisten. Diese Prüfung obliegt im Allgemeinen dem Käufer und die Einhaltung liegt im Allgemeinen in der Verantwortung des Verkäufers, obwohl es zu diesem Thema keine spezifischen Regeln oder Gesetze gibt. Die Kosten für die ITTO-Inspektion können zwischen ca. CHF 200.- und 500.- variieren, wobei die Kosten für eventuelle Anpassungen von den durchzuführenden Arbeiten abhängen.
Als Verkäufer unterliegen Sie der Grundstückgewinnsteuer. Diese Steuer wird auf den Kapitalgewinn berechnet, der beim Verkauf Ihrer Immobilie erzielt wird. Der Steuersatz für Immobiliengewinne variiert je nach erzieltem Gewinn und der Anzahl der Besitzjahre der Immobilie. Wir empfehlen Ihnen, sich an Immobilienfachleute zu wenden, die Ihnen bei der Schätzung des Werts Ihrer Immobilie und der Erstellung der Immobiliengewinnsteuererklärung helfen. Sie können Sie während des gesamten Verkaufsprozesses begleiten und Ihnen bei der Optimierung Ihrer Steuersituation helfen.