Zu den PSA-Gebühren oder Miteigentumsgebühren zählen verschiedene Kosten im Zusammenhang mit der Instandhaltung und Verwaltung des Miteigentumsgebäudes. Die Aufteilung dieser Abgaben auf die Miteigentümer richtet sich nach der Miteigentumsordnung und richtet sich nach dem Eigentumsanteil des jeweiligen Grundstücks.
Folgendes können die PSA-Gebühren umfassen:
1. Betriebskosten: Dabei handelt es sich um laufende Ausgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung und Instandhaltung des Gebäudes. Dazu können Concierge-Gebühren, Reinigungsgebühren für Gemeinschaftsbereiche, Strom- und Wassergebühren für Gemeinschaftsbereiche, Wartungsgebühren für Grünflächen usw. gehören.
2. Wartungsgebühren: Diese Gebühren sind für die Instandhaltung und Reparatur der Gemeinschaftsbereiche des Gebäudes bestimmt. Dazu können Sanierungsarbeiten an Dach, Fassaden, Aufzügen, Rohren etc. gehören.
3. Heiz- und Warmwasserkosten: Wenn das Gebäude über eine Gemeinschaftsheizung verfügt, werden die Heiz- und Warmwasserkosten zwischen den Miteigentümern aufgeteilt.
4. Versicherungskosten: Dabei handelt es sich um Versicherungsprämien für das Gebäude, die Risiken im Zusammenhang mit öffentlichen Bereichen und privaten Bereichen abdecken.
5. Verwaltungskosten: Dazu gehören Verwaltungskosten der Miteigentumsgemeinschaft, wie z. B. Verwaltungsgebühren, Kosten für die Durchführung der Hauptversammlung, Buchhaltungskosten usw.