Als Verkäufer unterliegen Sie der Grundstückgewinnsteuer. Diese Steuer wird auf den Kapitalgewinn berechnet, der beim Verkauf Ihrer Immobilie erzielt wird. Der Steuersatz für Immobiliengewinne variiert je nach erzieltem Gewinn und der Anzahl der Besitzjahre der Immobilie. Wir empfehlen Ihnen, sich an Immobilienfachleute zu wenden, die Ihnen bei der Schätzung des Werts Ihrer Immobilie und der Erstellung der Immobiliengewinnsteuererklärung helfen. Sie können Sie während des gesamten Verkaufsprozesses begleiten und Ihnen bei der Optimierung Ihrer Steuersituation helfen.