Die Regeln für den Immobilienerwerb in der Schweiz für einen Ausländer richten sich nach dem Bundesgesetz über den Immobilienerwerb durch Personen im Ausland (LFAIE). Gemäss diesem Gesetz müssen Ausländer, die in der Schweiz Immobilien erwerben möchten, eine vorherige Genehmigung einholen, die von den zuständigen kantonalen Behörden ausgestellt wird und sicherstellen soll, dass der Kauf den Interessen des Landes nicht schadet.
Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Kanton seine eigenen Regeln und Kriterien für die Erteilung dieser Genehmigung haben kann. Berücksichtigt werden in der Regel die wirtschaftliche Situation des Käufers, der Nutzungszweck der Immobilie (Haupt- oder Zweitwohnsitz) sowie die Auswirkungen auf den lokalen Immobilienmarkt.
Darüber hinaus gelten besondere Beschränkungen für den Wareneinkauf in Touristengebieten.
Einige Gemeinden können den Verkauf von Chalets oder Wohnungen an Personen mit Wohnsitz im Ausland beschränken. Die Nettogrundfläche des Grundstücks darf 200 m² und die des Grundstücks 1000 m² nicht überschreiten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Ausländer unbegrenzt in Betriebe wie Hotels und Restaurants investieren können.